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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Weiterbildungszeit
Die neue Weiterbildungshilfe, die das bisherige Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld planmäßig bereits mit Jänner 2026 ablösen sollte, nimmt nun konkrete Formen an. Entgegen der ursprünglich optimistischen Prognose des AMS, wonach eine Beantragung ab Mai 2026 möglich sein sollte (vgl Gerhartl, Richtlinie zur Weiterbildungszeit, PV-Info 1/2026, Seite 22 ff), zeichnet sich eine weitere Verzögerung ab: Als neuer Starttermin wurde nunmehr der kommuniziert (vgl DGservice Nr 1/März 2026).
Es bleibt abzuwarten, wie groß der Andrang auf diese neue Fördermaßnahme in der Praxis tatsächlich sein wird. Ein entscheidender Faktor dürfte hierbei die bei „Besserverdienenden“ zwingend geforderte finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber sein. Administrativ bringt dies für die Unternehmen jedenfalls eine Besonderheit mit sich: Durch den Arbeitgeberzuschuss muss die Personalverrechnung auch während dieser Auszeitphase des Dienstverhältnisses zwingend weitergeführt werden. Für den Zuschuss zur Weiterbildungsbeihilfe fallen zwar weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an, der Arbeitgeber muss dafür jedoch Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) abführen.