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iFamZ 2, April 2026, Seite 143

Zum Umfang des gesetzlichen Vorausvermächtnisses

iFamZ 2026/78

Paul Fitz-Krajnik

§ 745 Abs 1 ABGB

Kunstwerke, die nicht ohnehin als Werke der angewandten Kunst im Haushalt eine Gebrauchsfunktion erfüllen, können unter das Vorausvermächtnis nach § 745 Abs 1 ABGB fallen, wenn sie durch Aufhängen oder Aufstellen zur Dekoration der Ehewohnung dienen. Dies gilt aber nicht, wenn im Einzelfall die Funktion als Wertanlage oder als Bestandteil einer Kunstsammlung so deutlich in den Vordergrund tritt, dass die Dekorationsfunktion nur mehr ganz untergeordnete Bedeutung hat.

Die Klägerin ist die Witwe, die Nebenintervenienten aufseiten der durch einen Verlassenschaftskurator vertretenen beklagten Verlassenschaft sind zwei (der vier) Kinder des 2017 verstorbenen Erblassers. Das Verlassenschaftsverfahren, in dem die Klägerin und die beiden Nebenintervenienten (widerstreitende) Erbantrittserklärungen aufgrund einer (im Hinblick auf die zugedachten Quoten auslegungsbedürftigen) letztwilligen Verfügung aus 2008 abgegeben haben, ist nach wie vor anhängig.

Die seit 2013 mit dem Erblasser verheiratet gewesene Klägerin führte mit diesem bis zu seinem Tod einen gemeinsamen Haushalt in dessen Eigentumswohnung. Der Erblasser war ein „in der Szene“ bekannter österreichischer Kunstkenner und -...

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