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Praxishandbuch BAO
Wegner (Hrsg)

Praxishandbuch BAO

Das Abgabenverfahren in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5317-4

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Praxishandbuch BAO (1. Auflage)

S. 259Kapitel IX: Sonstige Maßnahmen zur Rechtskraftdurchbrechung

1. Allgemeines und Überblick

Nach Eintritt der (formellen) Rechtskraft, sprich nach (ungenütztem) Verstreichen der Rechtsmittelfrist nach § 245 Abs 1 (Beschwerdefrist) bzw § 264 Abs 1 (Frist zur Erstattung eines Vorlageantrages), sind Abgabenbescheide nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Berichtigung, Abänderung oder Aufhebung zugänglich. Die BAO sieht dafür in den Bestimmungen §§ 293 bis 310 „sonstige Maßnahmen“ vor, die eine Rechtskraftdurchbrechung ermöglichen. Die „sonstigen Maßnahmen“ können als Rechtsschutzmaßnahmen gesehen werden, da sie nicht bloß zum Vorteil des Fiskus ausgelegt, sondern vor allem vom Gedanken der Rechtsrichtigkeit geprägt sind.

Eine Durchbrechung der (formellen) Rechtskraft soll vor dem Hintergrund des Rechtsfriedens bzw der Rechtsbeständigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Im Vergleich zur Beschwerde hat man als Abgabepflichtiger bei den sonstigen Maßnahmen zur Rechtskraftdurchbrechung regelmäßig eine schwächere verfahrensrechtliche Position inne. So ist die Rechtskraftdurchbrechung zum einen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig und liegt zum anderen oft im Ermessen (bs...

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