Praxishandbuch BAO
1. Aufl. 2026
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S. 183Kapitel VI: Kontrollbefugnisse
1. Ausgangssituation
Die Abgabenbehörden haben
darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden, sowie
darüber zu wachen, dass Abgabeneinnahmen nicht zu Unrecht verkürzt werden (§ 114 Abs 1).
Um diese Aufgaben sinnvoll erfüllen zu können, sind die Abgabenbehörden mit verschiedenen Kontrollbefugnissen ausgestattet, denen korrespondierende Duldungs- und Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen gegenüberstehen:
Auskunftsersuchen, also die Befragung von Personen und die Einsichtnahme in Unterlagen,
Nachschau, also die punktuelle Überprüfung durch Einsicht in die Bücher und Aufzeichnungen sowie das Betreten und Besichtigen von Gebäuden, Grundstücken und Betrieben, und
Außenprüfungen (auch Buch- oder Betriebsprüfungen genannt), also die systematische Überprüfung der Bücher betreffend einen bestimmten Zeitraum samt Lokalaugenschein in Gebäuden, Grundstücken und Betrieben sowie der Befragung von Personen und der Einsichtnahme in Unterlagen.
Neben diesen Maßnahmen stehen den Abgabenbehörden im Ermittlungsverfahren (Zeitraum von Abgabe der Steuererklärung bis zur bescheidmäßigen Festsetzung) weitere Ma...