Praxishandbuch BAO
1. Aufl. 2026
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S. 107Kapitel IV: Ermittlungsverfahren
1. Pflichten der Abgabenbehörden
In jedem Verfahren gilt es die Rechte und Pflichten der am Verfahren Beteiligten abzustecken; so auch im Abgabenverfahren. Die Grundsätze des Abgabenverfahrens (Grundsätzliche Anordnungen), die insb für das abgabenrechtliche Ermittlungsverfahren maßgeblich sind, ergeben sich vor allem aus der Bundesverfassung und der BAO (§§ 114 bis 116). Neben den Abgabepflichtigen (insb Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) sind auch den Abgabenbehörden Pflichten auferlegt.
1.1. Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 114 Abs 1)
Ein zentraler Grundsatz des Abgabenverfahrens ist der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Danach haben Abgabenbehörden alle Abgabepflichtigen gleichmäßig zu behandeln. Dieses Gebot ergibt sich schon aus verfassungsrechtlich verankerten Grundsätzen wie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Legalitätsgrundsatz und wird in § 114 Abs 1 erster Satz lediglich wiederholt bzw auf das Abgabenverfahren umgelegt.
Aus dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Art 7 Abs 1 B-VG und Art 2 StGG ergibt sich die Pflicht, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln und ungleiche Sachverhalte ungleich. Das Legalitätsprinzip gemäß Art 18 Abs 1 B-VG besagt, dass die gesamte staatliche Verwal...