Praxishandbuch BAO
1. Aufl. 2026
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S. 219Kapitel VIII: Beschwerdeverfahren
1. Ausgangssituation
Ausgangspunkt einer Beschwerde ist grundsätzlich der Bescheid einer Abgabenbehörde (§ 243).
Verfahrensanordnungen und rechtswidrige verfahrensleitende Verfügungen können nicht während des laufenden Verfahrens, sondern erst im Rahmen einer Beschwerde gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid angefochten werden. Gegen verfahrensleitende Verfügungen steht kein abgesondertes Rechtsmittel zu (§ 244).
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine behördliche Tätigkeit die Rechte einer Person verletzt, ohne dass ein Bescheid ergeht. Gegen eine solche rechtswidrige Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist eine besondere Beschwerde - die Maßnahmenbeschwerde nach § 283 - vorgesehen (dazu ausführlich unten Punkt 8.).
Werden die Rechte einer Person durch die Untätigkeit der Behörde verletzt, kann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden (§ 284).
Mit wurde das Rechtsmittelverfahren im Abgabenrecht durch Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit grundlegend geändert. In erster Instanz entscheidet seitdem anstelle des UFS ein Verwaltungsgericht. Für Bundesabgaben ist das Bundesfinanzgericht a...