Handbuch Antidiskriminierung
1. Aufl. 2026
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S. 4552. Institutionen des Diskriminierungsschutzes in Österreich
2.1. Historische Entwicklung
Seit 1979 gelten in Österreich erste rechtliche Regelungen zur Gleichbehandlung in der privatwirtschaftlichen Arbeitswelt. Dass ein Gesetz alleine nicht den gewünschten Effekt bringen werde, war damals bereits klar, weshalb zeitgleich die Gleichbehandlungskommission (GBK) für die Privatwirtschaft als außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet wurde.
Schnell zeigte sich auch, vor allem durch die in den ersten Jahren geringe Anzahl von Anträgen an die Gleichbehandlungskommission, dass von Diskriminierung Betroffene professionelle Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen zu können. Somit wurde 1991 die „Anwältin für Gleichbehandlungsfragen“ zur Beratung und Unterstützung von Menschen, die sich aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt diskriminiert erachteten, eingerichtet. Mit Etablierung der GAW und der GBK wurde für von Diskriminierung betroffene Personen ein kostenloser und relativ formfreier paralleler Rechtsweg abseits der Gerichte eröffnet.
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes (→ vgl den Beitrag von Hölzl Teil II.9.) trat 1993 das B-GlBG in Kraft. Durch d...