Handbuch Antidiskriminierung
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Strategische Prozessführung im Gleichbehandlungsrecht
3.1. Einleitung: Begriffsbestimmung und Überblick
Unter strategischer Prozessführung versteht man im Allgemeinen, dass geeignete Fälle ausgewählt und vor Gericht gebracht werden, deren Ergebnis eine breite Wirkung haben und über den Einzelfall hinausgehen soll. Die Open Society Justice Initiative, eine Organisation mit großer Erfahrung im Bereich der strategischen Prozessführung im Menschenrechtsbereich, definiert diese als „legal action in a court that is consciously aimed at achiving rights-related changes in law, policy, practice, and/or public awareness above and beyond relief for the named plaintiff(s)“. Als solche ist sie eines von mehreren S. 488Instrumenten im Bereich der Advocacy und ein Katalysator für den sozialen Wandel. Sie wurde auch als eine Form der politischen Partizipation beschrieben, als Aktivismus oder inszeniertes Narrativ normativen Protests. Andernorts wird das Strategische solcher Fälle so beschrieben, dass sie „das Verhalten der Angeklagten (und anderer Personen) in einer Weise ändern, die diese Angeklagten und oft auch die Richter und viele andere vor der Klageerhebung nicht für möglich gehalten hätten“. Au...