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Übertragung des Urlaubsanspruches auf den neuen Dienstgeber
Nach VwGH nicht nur im Konzern zulässig
§ 10 UrlG regelt das Schicksal des Urlaubsanspruches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der VwGH hält als Alternative zur Abgeltung des Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Übertragung des Urlaubsanspruches auf den neuen AG für zulässig.
I. Die Urlaubsabgeltung nach § 10 UrlG
Gem. § 10 Abs. 1 UrlG gebührt dem AN für das Urlaubsjahr, in dem das Arbeitsverhältnis endet, zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Diese Form der Urlaubsabgeltung ist an die Stelle des früheren Systems von Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung getreten (BGBl. I Nr. 44/2000) und drängte die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als anspruchsbegründendes Kriterium in den Hintergrund. Lediglich der Austritt ohne wichtigen Grund wirkt anspruchsvernichtend (§ 10 Abs. 2 UrlG). Gem. § 12 UrlG können die Rechte, die dem AN auf Grund der §§ 2-10 zustehen, durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. § 10 UrlG ist danach relativ zwingend. Die Übertragung des noch offenen Urlaubsanspruchs gegen den Alt-Arbeitgeber auf einen neuen AG widerspricht daher auf den ersten Blick der z...