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Lohnpfändung im Konzern bzw. bei Betriebsübergängen
• Lohnpfändung im Konzern bzw. bei Betriebsübergängen
Der Gesetzgeber hat kürzlich (BGBl. I Nr. 68/2005 vom ) folgende Änderung herbeigeführt: Ergeht ein Zahlungsverbot an ein "falsches" Unternehmen, kann dieses Unternehmen eine Weiterleitung an den richtigen Arbeitgeber innerhalb eines Konzerns vornehmen (vgl. § 294 Abs. 3 EO neu mit Wirkung seit ). Eine bestehende Praxis soll damit gesetzlich abgesichert werden; ohne Gesetzesänderung hätte nämlich ein geschädigter, weil durch die Weiterleitung nachrangiger, Gläubiger, schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend machen können (vgl. 928 d. Beil. 22. GP, 10).
Eine gleichartige Problematik besteht m. E. bei Betriebsübergängen. Schrank (ZAS 1977, 136) hat darauf hingewiesen, dass der Betriebsübernehmer nicht automatisch in die Drittschuldnerrolle des Vorgängers eintritt. Daran hat das AVRAG m. E. nichts geändert, weil bzw. wenn zivilrechtlich ein neuer Arbeitgeber vorliegt. Nur im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge kann und muss die Pfändung mitgehen. Allerdings könnte man im Hinblick auf die neue Konzernregelung eine Gesetzesanalogie bzw. einen Größenschluss in Betracht ziehen. Wenn nach dem Gesetz schon die Weitergabe einer Pfändung an einen "fremden" Arbei...