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Aliquotierung des Urlaubs: Auf- oder Abrunden?
• Aliquotierung des Urlaubs: Auf- oder Abrunden?
PV-Praxis 6/2005, 9-13.
In folgenden Fällen ist aufzurunden: Naturalurlaub während der ersten sechs Monate im ersten Urlaubsjahr, Naturalurlaub wegen Elternkarenz, Bildungskarenz, Präsenzdienst etc. im Urlaubsjahr. In folgendem Fall ist kaufmännisch zu runden (Praxis): Urlaubsersatzleistung. In folgendem Fall ist abzurunden: Verlängerung der Pflichtversicherung aufgrund einer Urlaubsersatzleistung.