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ASoK 8, August 2005, Seite 276

OGH: Unfallversicherung

In der Erteilung der konkreten Fahrerlaubnis an einen jugendlichen Lenker, der zum Unfallzeitpunkt bereits ausreichende praktische Kenntnisse besaß, um einen PKW richtig zu lenken, und der fünf Tage nach dem von ihm verursachten Unfall die Führerscheinprüfung abgelegt hat, liegt keine grob fahrlässige Übertretung des § 6 Abs. 1 Z 18 KJBG-VO als Arbeitnehmerschutzvorschrift im Sinne des § 213a ASVG. - (§ 213a ASVG; § 6 Abs. 1 Z 18 KJBG-VO)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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