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Ertragsteuer-Update August 2025: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick
„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Kein Sachbezug für die Zurverfügungstellung von Abstell- und Garagenplätzen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Parkgenehmigung keine Kosten zu tragen hat
Entscheidung: ; Stattgabe, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.
Normen: § 15 EStG, § 4a Sachbezugswerteverordnung.
Auf den Punkt gebracht: § 4a Sachbezugswerteverordnung ist gesetzeskonform so auszulegen, dass die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Abstell- bzw Garagenplatzes durch den Arbeitgeber in einem Bereich, der der Parkraumbewirtschaftung unterliegt, nur dann als Sachbezug des einzelnen Arbeitnehmers zu qualifizieren ist, wenn sich für diesen daraus auch ein geldwerter Vorteil ergibt. Arbeitnehmer, die für den betreffenden Bereich bereits über ein „Parkpickerl“ verfügen und daher generell keine Kosten für das Abstellen ihres PKW in der Umgebung des Betriebsstandorts zu tragen brauchen, haben auch keinen geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung eines Abstellplatzes. Es ist für diese damit auch kein Sachbezugswert gemäß § 4a Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.
Sachve...