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GrEStG: Übernommene Schulden als Gegenleistung
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 5 GrEStG.
S. 1080 Sachverhalt und Verfahren: Zwei GmbHs brachten Anteile an einem Grundstück in eine KG (an der sie beteiligt waren) ein. Im Sacheinlagevertrag wurde festgehalten, dass die KG alle Verbindlichkeiten der GmbHs, die den im Grundbuch eingetragenen, auf dem erworbenen Grundstück lastenden Pfandrechten zugrunde gelegen seien, übernehme.
Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer abweichend von den eingereichten elektronischen Abgabenerklärungen nicht vom Grundstückswert des erworbenen Grundstücks, sondern von den übernommenen Verbindlichkeiten (als Gegenleistung) fest.
Das BFG wies die Beschwerde ab.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird vorgebracht, nach der VwGH-Rechtsprechung würde nur die Übernahme solcher Schulden zur Gegenleistung gehören, die sich im Vermögen des Verkäufers zu dessen Gunsten auswirkten. Die einbringenden GmbHs seien aber mangels Haftungsbefreiung gar nicht entlastet und zudem im jeweiligen Umfang ihrer Beteiligung an der KG weiterhin Trägerinnen ihrer jeweiligen Schulden. Zudem liege eine als Gegenleistung anzusehende Schuldübernahme nur dann vor, wenn es sich um eine pr...