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Der Umwidmungszuschlag im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich
Überblick über die Neuregelung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) wurde eine wesentliche Neuregelung hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungen umgewidmeter Grundstücke eingeführt: Sowohl bei betrieblichen als auch bei privaten Grundstücksveräußerungen ist der Gewinn bzw sind die positiven Einkünfte aus der Veräußerung von Grund und Boden um einen Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % zu erhöhen, wenn das veräußerte Grundstück nach dem in Bauland umgewidmet wurde. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung.
1. Bisherige Rechtslage in Bezug auf die Veräußerung umgewidmeter Grundstücke
Das österreichische Einkommensteuerrecht sah vor Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2025 eine lex specialis für die erhöhte Besteuerung der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke nur für sogenanntes „Altvermögen“ iSd § 30 Abs 4 EStG vor (die lex specialis für Altvermögen ist seit dem Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2025 nach wie vor in Geltung). Wurde ein Grundstück mit Altvermögenseigenschaft nach dem in Bauland umgewidmet, können die Anschaffungskosten bei der späteren Veräußerung nur mit 40 % des Erlöses pauschaliert werden, und nicht mit 86 %, was zu einer erhöhten Steuerbemessungsgrundlage im Umwidmun...