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Nichtabzugsfähigkeit von Prozesskosten iZm der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und datenschutzrechtlichen Beschwerden
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Eine in einem Krankenhaus unselbständig beschäftigte Krankenschwester machte Prozesskosten iZm verschiedenen arbeitsrechtlichen Prozessen gegen ihren Dienstgeber und datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Verletzung ihres Grundrechts auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten durch ihren Dienstgeber (unerlaubter Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten durch Beschäftigte des Krankenhauses) als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte diese Kosten nicht an.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Datenschutzverletzungen stünden iZm den arbeitsrechtlichen Verfahren (die Datenschutzverfahren hätten zur Kündigung der Krankenschwester geführt), womit ein objektiver Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gegeben sei; dies gelte ebenso für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung der Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
Rechtliche Beurteilung: Die Krankenschwester (Mitbeteiligte) hat sich im Krankenhaus einem ärztlichen Eingriff unterzogen. Nach dem Eingriff haben Mita...