Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(In-)Transparente Stiftungen nach dem Steuerabkommen Österreich - Liechtenstein
Die Steuersubjektivität von liechtensteinischen Stiftungen und die Zurechnung von Vermögen und Einkünften zu dieser Stiftung oder ihren in Österreich wohnhaften Stiftern erfolgt nach den dem innerstaatlichen Ertragsteuerrecht (EStG 1988 und KStG 2013) zugrunde liegenden Grundsätzen.
Von diesen innerstaatlichen Grundsätzen zu unterscheiden sind die Bestimmungen über die Anerkennung von in Liechtenstein ansässigen Stiftungen als Einkünfte- und Vermögenszurechnungssubjekt gemäß dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vom („intransparente Stiftungen“ iSd Steuerabkommens).
1. Die liechtensteinische Stiftung als Körperschaft iSd § 1 Abs 1 KStG
1.1. Typenvergleich
Bevor Vermögen und Einkünfte einer liechtensteinischen Stiftung nach dem innerstaatlichen Ertragsteuerrecht zugerechnet werden können, ist zuerst die Anerkennung der liechtensteinischen Stiftung als eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt anhand eines Typenvergleichs zu beurteilen. Dabei wird die rechtliche Struktur des ausländischen Rechtsgebilde ermittelt und das ausländische Rechtsgebilde in seiner konkreten Ausgestaltung mit dem Typus jener inländischen Körperschaft vergl...