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BFGjournal 6, Juni 2025, Seite 255

Berücksichtigung einer „eventuell zukünftig“ anfallenden KESt-Belastung bei der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer?

Elke Rath-Setina

Eine Privatstiftung, der Gesellschaftsanteile unentgeltlich zugewendet wurden, möchte bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer eine bei einem allfälligen Verkauf dieser Anteile in der Zukunft möglicherweise anfallende Kapitalertragsteuer des Käufers als mindernd berücksichtigt wissen.

1. Der Fall

Das BFG hatte zu klären, ob eine möglicherweise in der Zukunft anfallende Kapitalertragsteuer bei der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer zu berücksichtigen ist.

S. 256 Die Beschwerdeführerin, eine Privatstiftung, erhielt im August 2008 eine Zuwendung durch die Gesellschafter der X-GmbH von 75 % der Anteile an der GmbH, die im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig war. Zum Zeitpunkt der Übertragung war die operative Tätigkeit der GmbH bereits eingestellt. Das Vermögen der GmbH bestand zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen aus einer Verrechnungsforderung, Bankguthaben und Wertpapieren.

Die Beschwerdeführerin berechnete die Stiftungseingangssteuer zunächst anhand des sogenannten „Wiener Verfahrens“ und kam auf einen Betrag von ca 21.200 Euro Stiftungseingangssteuer.

Im Rahmen einer Außenprüfung w...

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