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ImmoESt - Aufteilung von Flächen angrenzender Grundstücke in steuerfrei und steuerpflichtig
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Norm: §§ 30 Abs 1 und 2, 30a Abs 1 EStG.
Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, unterliegt immer der Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988, vorausgesetzt es überschreitet dieses Grundstück nicht die 1.000 m2. Eine Differenzmethode, eine Berechnung, dass der Wert des verbleibenden Baulandes des benachbarten Grundstückes von der noch offenen befreiten Fläche abgezogen wird, und demnach das verbleibende Grünland auf die 1.000 m2 aufgefüllt wird und somit nur Grünland als steuerpflichtige Restgröße verbleibt, kann hier aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung nicht angewendet werden.
Die Revision ist zulässig, weil keine VwGH-Rechtsprechung vorliegt, wie bei Vorliegen mehrerer Grundstücke einer Einlagezahl die Aufteilung in Bauland und Grünland und demzufolge auch in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil unter Berücksichtigung der 1.000 m2-Grenze vorzunehmen ist.