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Kostenlose Zurverfügungstellung von Abstell- und Garagenplätzen an Arbeitnehmer
Entscheidung: ; Stattgabe, Revision zugelassen.
Norm: § 15 EStG, § 4a Sachbezugswerteverordnung.
§ 4a Sachbezugswerteverordnung ist im Rahmen einer gesetzeskonformen Auslegung so zu verstehen, dass die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Abstell- bzw Garagenplatzes durch den Arbeitgeber in einem Bereich, der der Parkraumbewirtschaftung unterliegt, nur dann als Sachbezug des einzelnen Arbeitnehmers zu bewerten ist, wenn sich für diesen daraus auch ein geldwerter Vorteil ergibt. Da Arbeitnehmer, die für diesen Bereich bereits über ein Parkpickerl verfügen und daher keine Kosten für das Abstellen ihres PKWs in der Umgebung des Betriebsstandortes zu tragen hätten, somit keinen geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung eines Abstellplatzes haben, ist für diese auch kein Sachbezugswert gemäß § 4a Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.