Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bemessungsgrundlage für die Gutschrift an entrichteten Zwischensteuern
Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich das Bundesfinanzgericht mit der Frage der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gutschrift an entrichteten Zwischensteuern der vergangenen Jahre auseinanderzusetzen. Im konkreten Fall war zu entscheiden, ob es bei Vorliegen von negativen Einkünften der Privatstiftung im laufenden Veranlagungsjahr, die an sich der Zwischensteuer unterliegen würden, zu einer Gutschrift an Zwischensteuer kommen kann, welche die in diesem Jahr getätigten Zuwendungen übersteigt. Da zu dieser Rechtsfrage keine höchstgerichtliche Judikatur vorhanden war, ließ das BFG die Revision zu.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) erklärte in ihrer Körperschaftsteuererklärung unter anderem negative sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von rund -4.989 Euro, der Zwischenbesteuerung unterliegende inländische Einkünfte in Höhe von rund 12.045 Euro, negative Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 lit b KStG in Höhe von rund -1,439.999 Euro und tätigte Zuwendungen an Begünstigte gemäß § 27 Abs 5 Z 7 EStG in Höhe von rund 2.069 Euro.
Die Veranlagung der Bf erfolgte erklärungsgemäß und das Einkommen wurde mit 0 Euro festgesetzt. Im Rahmen der V...