GBG | Grundbuchsgesetz
2. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13 Urkundenvorlage im Original, elektronische Auszüge im Grundbuch- und Firmenbuchverfahren und Anmeldung gemäß § 11 UGB
Rechtsprechung
1. Fehlender Ausstellungsort der Urkunde (auch aus der elektronischen Signatur selbst geht der Ausstellungsort nicht hervor) (§ 27 Abs 3 GBG; § 79 Abs 2 NO; § 1, § 12 Abs 1, § 13 Abs 1, § 14 Abs 1 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz [SVG]; Art 3 Z 16 lit a elDAS-VO)
Die Verordnung (EU) Nr 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (elDAS-VO) wird (mit Ausnahme ihres Kapitels II) durch das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) umgesetzt.
Dass aus der elektronischen Signatur selbst der Ausstellungsort nicht hervorgeht, stellt der Rekurs zutreffend ebenso wenig in Frage wie den Umstand, dass aus der vom Erstgericht vorgenommenen Signaturprüfung der Ausstellungsort nicht ersichtlich ist. Diese Prüfung erfolgte mit Hilfe der RTR-GmbH, der sich die Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle (§ 12 Abs 1 SVG) bei der Durchführung der Aufsicht bedienen kann.
Damit hat das Erstgericht die elektronische Signatur der vorgelegten Löschungserklärung nach den gesetztlichen Regeln, nämlich über die RTR-GmbH geprüft, sodass weder das diesbezügliche Ergebnis noc...