GBG | Grundbuchsgesetz
2. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 10 Datensicherheit
Rechtsprechung
1. Die Anordnung des § 10 Abs 1a ERV 2006 (sowie des insoweit gleichlautenden § 11 Abs 3 Satz 2 ERV 2021), dass der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal längstens binnen einer Woche, jedenfalls aber innerhalb der Frist des § 55 GBG (einlangend bei Gericht) nachzureichen ist, entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs 1 GBG iVm § 81 Abs 2 GBG. (RIS-Justiz RS0134240)