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GBG | Grundbuchsgesetz
Bayer/Bayer

GBG | Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4613-8

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Bayer/Bayer - GBG | Grundbuchsgesetz

§ 47

Rechtsprechung

1. (Schlichte) Löschung einer Vormerkung (§§ 8, 47 GBG)

Wenngleich hier - wie vom Antragsteller zutreffend beantragt - eine bloß einfache bzw schlichte Löschung vorliegt und das vorgemerkte Eigentumsrecht zugunsten des Antragstellers besteht, kann dennoch eine Löschung aufgrund des bloßen Antrags des Antragstellers, dem im übrigen ein unbedingter Verzicht auf das vorgemerkte Recht weder zu entnehmen noch zu unterstellen ist, nicht bewilligt werden.

Der sonstige Verzicht auf die Vormerkung ist an sich möglich. Dies ergibt sich ua daraus, dass auch im Grundbuchsrecht die Dereliktion unter gewissen Voraussetzungen als zulässig judiziert wird und sich die Zulässigkeit des Verzichts auf die Vormerkung schon aus einem Größenschluss ergibt. Der Verzicht auf die Vormerkung umfasst nicht notwendigerweise auch den Verzicht auf das Recht aus dem Titelgeschäft.

Es ist daher in der Urkunde auszuführen, aufgrund welchen gerichtlichen Erkenntnisses das vorgemerkte Recht aberkannt, aufgrund welcher behördlicher Entscheidung die Vormerkung nicht für gerechtfertigt erkannt bzw aufgrund welcher Erklärung auf die Vormerkung unbedingt verzichtet wurde. (LG f ZRS Wien , 47 R 239/2...

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