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Bescheinigung der Insolvenzforderung durch ausländischen Exekutionstitel
ÖBA 2025/3107 (OGH)
§ 70 IO; Art 32 EuInsVO; Art 2, 39, 45 EuGVVO 2012.
https://doi.org/10.47782/oeba202506044901
Zwar ist die EuGVVO 2012 nach ihrem Art 1 Abs 1 lit b auf Konkurse nicht anzuwenden. Art 32 S. 450 Abs 2 EuInsVO bestimmt aber, dass die Anerkennung und Vollstreckung anderer als der in Art 32 Abs 1 EuInsVO genannten E der EuGVVO 2012 unterliegen, sofern diese anwendbar ist. Damit wird vom Unionsgesetzgeber eine Lücke vermieden. Aus Art 32 Abs 2 EuInsVO geht die Absicht des Unionsgesetzgebers hervor, dass alle E mit einem Insolvenzbezug nach Unionsrecht anerkannt und vollstreckt werden sollen. Folglich ist für die Frage, ob ein ausländischer Titel – hier: Beschluss des High Court – eine Insolvenzforderung iSd § 70 Abs 1 IO darstellt, zu p...