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Zur Teilung von GmbH-Anteilen
ÖBA 2025/3108 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202506045201
Gemäß § 79 Abs 1 GmbHG ist die Teilung eines Geschäftsanteils, den Fall der Vererbung ausgenommen, nur zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern die Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils gestattet ist. Stimmen jedoch sämtliche Gesellschafter einer konkreten Teilabtretung eines Geschäftsanteils zu oder wirken daran mit, führt das Fehlen einer Teilabtretungen gestattenden Bestimmung im Gesellschaftsvertrag nicht zur Unwirksamkeit dieser Teilabtretung.
Aus der Begründung:
[1] Die bekl GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom von I G und I Y errichtet, wobei I G eine Stammeinlage von ATS 450.000 und I Y eine Stammeinlage von ATS 50.000 übernahmen.
[2...