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FMA veröffentlicht Entwurf zur Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V 2025)
Die FMA hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, mit dem die Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) aufgehoben und die Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V 2025) erlassen wird. Die Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) wird mit der vorliegenden Verordnung an die Empfehlung der 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers für gewerbliche Immobilienfinanzierungen angepasst (d.h. 1% CET1-Kapitalpuffer für Risikopositionswerte aus gewerblichen Immobilienfinanzierungen auf konsolidierter und Einzelebene, siehe auch § 7 Abs. 2 KP-V 2025).
Gewerbeimmobilienfinanzierungen werden in Anlehnung an § 3 Abs. 2 KP-V 2025 definiert als Kredite an inländische juristische Personen oder Personengesellschaften der ...