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Einstufung eines Leibrentenvertrags als Glücksvertrag iSd GebG
Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision).
Sachverhalt und Verfahren: Eine natürliche Person übertrug einen Geschäftsanteil an einer GmbH gegen Gewährung einer Leibrente. Das Finanzamt setzte eine Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG (Glücksverträge) vom Wert des Geschäftsanteils fest. Der Erwerber wendete ein, es liege kein Rentenvertrag, sondern - wegen des Missverhältnisses zwischen dem Rentenbarwert und dem Wert der übertragenen Geschäftsanteile - ein Schenkungsvertrag vor.
Das BFG gab der Beschwerde (in der Sache) keine Folge und führte aus, trotz des Missverhältnisses der Werte (Rentenbarwert rund 3,2 Mio Euro, Wert des Geschäftsanteils rund 27 Mio Euro) liege ein gebührenpflichtiger Leibrentenvertrag vor.
Rechtliche Beurteilung: Zur Auslegung des Begriffs „Leibrentenvertrag“ iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 4 (nunmehr idF GSpG-Novelle 2008, Z 3) GebG sind nach der VwGH-Rechtsprechung die Vorschriften der §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen, weil das GebG keine eigene Begriffsbestimmung des Leibrentenvertrags enthält. Wird jemandem für Geld oder gegen eine für Geld geschätzte Sache auf die Lebensdauer einer gewissen Person eine bestimmte jährliche Entrichtung versproc...