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Werbungskosten bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln - Relevanz des tatsächlichen Nutzungsausmaßes
Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 16 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige machte 95 % der AfA für einen Laptop samt Zubehör als Werbungskosten geltend. Das ultraleichte Gerät sei aufgrund ihrer Bandscheibenprobleme notwendig gewesen und werde ausschließlich für Bibliotheksarbeiten für Zwecke der Dissertation in Geschichtswissenschaften und für die nichtselbständige Tätigkeit als Historikerin verwendet. Privat verwende sie einen weiteren PC mit einem größeren Monitor. Das Finanzamt erkannte nur 60 % der AfA an.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, auch wenn die Steuerpflichtige unstrittig aufgrund ihrer Rückenprobleme das leichte Gerät benötige, ändere dies nichts an der Möglichkeit einer privaten Nutzung, weshalb die Annahme eines Privatanteils von 40 % gerechtfertigt sei.
Rechtliche Beurteilung: Das BFG ging davon aus, dass die Anschaffung des gegenständlichen Laptops samt Zubehör aufgrund der Bandscheibenprobleme der Revisionswerberin und des damit verbundenen operativen Eingriffs sinnvoll war, was auf keine vom VwGH aufzugreifenden Bedenken stößt. Strittig ist daher nur, in welc...