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Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG bei Rückgängigmachung des Kaufvertrags
Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Zwei Miteigentümer verkauften im März 2014 eine land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft (durch eine bevollmächtigte Bank) an eine GmbH (grundbücherliche Durchführung im Jahr 2017). Zu einer tatsächlichen Übergabe des Grundstücks kam es nicht.
Infolge einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wurde der Kaufvertrag mit Aufhebungsvertrag vom März 2018 aufgehoben. Die Miteigentümer verpflichteten sich zur Rückzahlung des Kaufpreises sowie eines Pauschalbetrags für angefallene Aufwendungen. Die Miteigentümer übertrugen bereits davor - mit Übergabevertrag vom November 2017 und vorbehaltlich der Rückabwicklung des Kaufvertrags - die Liegenschaft an ihre gemeinsame Tochter.
Im August 2018 beantragten sie die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG. Das Finanzamt wies diese Anträge ab und setzte die Grunderwerbsteuer für den Liegenschaftserwerb aus dem Aufhebungsvertrag fest.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, der Zweck der Aufhebungsvereinbarung habe denklogisch darin bestanden, der Tochter die Verfügungsgewalt au...