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bau aktuell 3, Mai 2025, Seite 113

Die 40. Wochenstunde des Bauarbeiters

Eine rechtliche und bauwirtschaftliche Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Mittellohnpreiskalkulation

Christoph Wiesinger

Bauarbeiter haben eine kollektivvertragliche Normalarbeitszeit von 39 Stunden pro Woche. Das gilt im Prinzip auch für die im Kollektivvertrag verankerten Arbeitszeitmodelle, weil bei diesen die wöchentliche Normalarbeitszeit in der einzelnen Kalenderwoche kürzer oder länger sein kann, aber auch dort im Durchschnitt 39 Stunden pro Woche beträgt. Das AZG kennt hingegen eine Normalarbeitszeitgrenze von 40 Stunden pro Woche. Das führt dazu, dass die Kollektivverträge im Hinblick auf die Behandlung der 40. Wochenstunde einen großen Spielraum haben, weil die 40. Wochenstunde rechtstechnisch keine Überstunde, sondern eine Mehrstunde ist. Im Folgenden sollen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen insoweit aufbereitet werden, als sie für die bauwirtschaftliche Behandlung eine Rolle spielen; diese bildet dann den Abschluss des Beitrags.

1. Grundlagen

1.1. Normalarbeitszeit - Mehrstunde - Überstunde

Die Arbeitszeit lässt sich in drei Gruppen einteilen:

  • Unter Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit zu verstehen, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung leisten muss. In rechtlicher Hinsicht gibt es aber zwei Phänomene im Hinblick auf die Normalarbeitszeit:

    -

    Die gesetzli...

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