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GebR 2025 - Wartungserlass 2025
, 2025-0.288.445, BMF-AV 2025/56.
Durch diesen Erlass wird das Inkrafttreten einzelner Abschnitte der GebR 2025 vom auf den verschoben.
Konkret wird nach den Abschnittsüberschriften „. Befreiungen“ sowie „. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV“ jeweils folgende Anmerkung eingefügt:
„Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab anzuwenden.“