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AVR 2, April 2025, Seite 38

Die Grenzen des Auskunftsbescheides

Dominic Krenn

Der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO dient durch seine Bindungswirkung für die Abgabenbehörde der Rechts- und Planungssicherheit für den Antragsteller. Judikate rund um Rechtsfragen zu § 118 BAO ergehen nur selten. Das BFG hatte sich im Jahr 2024 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein über den Antrag hinausgehender Auskunftsbescheid rechtskonform erlassen wurde. Konkret hatte die Antragstellerin die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen infolge einer geplanten Änderung der Unternehmensstruktur (Umwandlung einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine österreichische Immobilie besitzt, in eine niederländische Genossenschaft mit Haftungsausschluss) in ihrem Antrag abgefragt. Die Abgabenbehörde hatte neben den im Antrag gestellten umgründungs- und grunderwerbsteuerlichen Rechtsfragen auch eine weitere, im Antrag nicht gestellte ertragsteuerliche Rechtsfrage beantwortet. Das BFG sprach aus, dass ein Auskunftsbescheid rechtswidrig ist, soweit die Behörde eine Rechtsfrage beauskunftet, die von der Antragstellerin im Antrag nicht gestellt wurde. Diese Entscheidung bietet somit Gelegenheit, sich mit dem Gegenstand „Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen“ nach § 118 Abs 2 Z 1 BAO und der Rech...

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