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Bilanzierung und Controlling von Patenten
Unternehmens- und steuerrechtliche Bestimmungen – Patentgewinnung/-verwertung
Dieser Beitrag soll den Begriff des Patents klären und die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Patente erläutern. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips werden zuerst die unternehmensrechtlichen und dann die steuerrechtlichen Bestimmungen angeführt. Der Schlussabschnitt entwirft ein Controllingkonzept für den Patentgewinnungs- und -verwertungsprozess. Aus Sicht der Unternehmensführung sind Patente für künftige marktfähige und erfolgversprechende Produkte und Leistungen Erfolgspotenziale eines Unternehmens. Sie sind damit Quellen künftigen Erfolgs, falls mit den Potenzialen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers (§ 347 Unternehmensgesetzbuch – UGB) umgegangen wird.
1. Das Patent
Nach § 1 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) ist eine Erfindung patentierbar, wenn es sich um eine Erfindung handelt, die neu ist, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt und gewerblich anwendbar ist. § 3 PatG nennt als Voraussetzungen für eine Patentierbarkeit die gewerbliche Anwendbarkeit, die Neuheit und die Erfindungshöhe. Unter der gewerblichen Anwendbarkeit ist eine von Zufällen unabhängige gewerbliche Vervielfältigungsmöglichkeit zu verstehen. Eine weitere Voraussetzung stellt die Neuheit dar: Die Erfindungslösung darf zum...