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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 39a Datenverarbeitung im Rahmen der ärztlichen Untersuchung

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

Ad Abs 1: Ein Arzt kann nach § 8 Abs 3 UbG des Entwurfs zur Abklärung, ob die betroffene Person in anderer Weise als durch Unterbringung ausreichend medizinisch behandelt oder betreut werden kann, insb ein Gespräch mit der betroffenen Person, mit anwesenden Angehörigen und sonst nahestehenden Personen sowie mit von der betroffenen Person namhaft gemachten Personen führen (Z 1), weiters erheben, ob die betroffene Person gegenwärtig behandelt oder betreut wird und mit dem behandelnden Arzt oder dem betreuenden Dienst sprechen (Z 2) und einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Krisendienst beiziehen (Z 3).

Abs 1 ermächtigt den einweisenden Arzt (a.) all diesen Personen und Stellen die zur Abklärung, ob die betroffene Person in anderer Weise als durch Unterbringung ausreichend medizinisch behandelt oder betreut werden kann, erforderlichen (c.) Informationen über die Krankheit der betroffenen Person und ihren Betreuungsbedarf (b.) zu übermitteln. Umfasst sind auch Personendaten zur Identität des Patienten. Beim Betreuungsbedarf geht es um Daten, die Aufschluss darüber geben können, wie die derzeit vom Bet...

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