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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 38a

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

Abs 1 enthält einerseits begriffliche Anpassungen, andererseits aber auch inhaltliche Änderungen: So wird erstens vorgeschlagen, dass eine nachträgliche Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung auch dann möglich sein soll, wenn die Unterbringung nach der Entscheidung des Gerichts nach § 20 Abs 1 UbG (also der Zulässigerklärung im Rahmen der Erstanhörung) beendet wurde. Damit soll eine „Rechtsschutzlücke“ für den Zeitraum der Unterbringung von der Erstanhörung bis zur Beendigung der Unterbringung vermieden werden.

Zweitens ist festzustellen, dass sich die noch im Rahmen der Ub-HeimAufG-Nov 2010 (ErlRV 601 BlgNR 24. GP 19) gehegte Hoffnung, Probleme der nachträglichen Sachverhaltsklärung würden sich - auch durch Anwendung von Zweifelsregeln - in Grenzen halten, leider nicht bewahrheitet hat (vgl Kopetzki, Unterbringungsrecht3, Rz 412/5). Daher soll für diese nachträgliche Entscheidung eine Frist von drei Jahren vorgesehen werden. Drittens soll nun klargestellt werden, dass das Gericht auf Antrag des Vertreters des Patienten (und dazu zählt auch der Patientenanwalt; s § 14 Abs 3 Satz 1 UbG des Entwurfs) auch dann nachträglich über die Zulässigkeit der Unterbrin...

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