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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 37a Behandlung außerhalb der psychiatrischen Abteilung

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

Die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit, wie mit Personen umzugehen ist, die - untergebracht - einer somatischen Behandlung außerhalb der Psychiatrie bedürfen (zB nach Suizidversuch oder bei an Anorexie oder an Diabetes erkrankten Patienten), führt mitunter dazu, dass Patienten die erforderliche Behandlung nicht (in der gebotenen Raschheit) erhalten. Eine klare Regelung, ob bzw wann mit der „Übersiedlung“ in eine somatische Abteilung das Ende der Unterbringung verbunden ist, erscheint daher nötig. Denkbar wäre, entweder vom Fortbestand der Unterbringung bis zum Abschluss der Behandlung und bis zur Rückkehr an die psychiatrische Abteilung auszugehen oder aber deren sofortiges Ende mit dem Verlassen dieser Abteilung vorzusehen.

Vorgeschlagen wird ein „Mittelweg“: Für den Zeitraum von längstens 24 Stunden soll bei Fortbestand der Unterbringungsvoraussetzungen die Unterbringung aufrecht bleiben; solch kurze Unterbrechungen des Aufenthalts in der psychiatrischen Abteilung sollen nicht zur Beendigung der Unterbringung führen müssen, weil dies unnötigen organisatorischen Aufwand mit sich brächte und für diesen Z...

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