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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 37

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

§ 37 entspricht (abgesehen von redaktionellen Anpassungen an §§ 252 Abs 4, 253 Abs 3 und 254 Abs 3 ABGB) mit der Maßgabe dem geltenden § 37 UbG, dass nunmehr stets - also auch, wenn der Patient einen gewählten oder gesetzlichen Vertreter hat - dem Patientenanwalt die Information über eine Gefahr-im-Verzug-Behandlung zukommen muss. Hinzuweisen ist auch darauf, dass § 37 UbG idF des Entwurfs den Patienten nicht bloß vor starken körperlichen Schmerzen, sondern auch vor schwerem seelischen Leid bewahren will.

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