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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 35 Medizinische Behandlung

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

Die §§ 35 bis 37a UbG des Entwurfs regeln die Fragen der Einwilligung, Zustimmung oder gerichtlichen Überprüfung bei medizinischen Behandlungen an untergebrachten Personen abschließend und gehen im Anwendungsbereich des UbG den §§ 252 bis 254 ABGB vor (so schon zur bisherigen Rechtslage Kopetzki, Unterbringungsrecht3, Rz 582 am Ende). Regelungsgegenstand ist die medizinische Behandlung im Verständnis des § 252 Abs 1 Satz 2 ABGB: „Eine medizinische Behandlung ist eine von einem Arzt oder auf seine Anordnung hin vorgenommene diagnostische, therapeutische, rehabilitative, krankheitsvorbeugende oder geburtshilfliche Maßnahme an der volljährigen Person.“ Dies wird auch durch die Überschrift vor § 35 UbG des Entwurfs („Medizinische Behandlung“) deutlich gemacht.

Geburtshilfliche Maßnahmen etwa werden freilich (ausgenommen Fälle „dislozierter“ Behandlung nach § 37a UbG des Entwurfs) kaum in Betracht kommen. Mangels einer § 252 Abs 1 letzter Satz ABGB vergleichbaren Anordnung sind medizinische Maßnahmen anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe nicht erfasst. Die §§ 35 bis 37a UbG sind daher auf medizinische Maßnahmen anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe - s...

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