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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 32b

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

AdAbs 1: Diese neue Bestimmung soll einem der wichtigsten Ziele der Reform, nämlich der Klarheit und Verbesserung der Kommunikation zwischen den am Unterbringungsgeschehen Beteiligten, hier zwischen Patient und Abteilungsleiter, dienen. In vielen psychiatrischen Abteilungen wird jetzt schon ein umfassendes Entlassungsgespräch geführt, das von den handelnden Personen als hilfreich erlebt wird (IRKS, Studie, 133 bis 141). Daran knüpft § 32b Abs 1 UbG des Entwurfs an. Während aktuell im Entlassungsgespräch vor allem Fragen der Nachbetreuung im Vordergrund stehen dürften (IRKS, Studie, 140), wird nunmehr in Abs 1 Satz 1 ergänzend dazu vorgeschlagen, den Patienten bis zur Aufhebung der Unterbringung im Gespräch auch die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen während der Unterbringung, etwa mit den Beschränkungen und Behandlungen, zu reflektieren.

Dies birgt erstens die Chance in sich, dass die grundsätzlich zunächst unerwünschte Situation der Unterbringung vielleicht im Nachhinein positiv bewertet wird. Überlegt der Patient mit dem Abteilungsleiter und jener Person, die er zum Gespräch hinzuzieht, was für ihn hilfreich und was vielleicht nicht so hilfreich war...

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