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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 32

ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)

Die Abs 1 und 2 sollen - einem Vorschlag im Begutachtungsverfahren folgend - in umgekehrter und inhaltlich logischerer Reihenfolge aufscheinen.

In der Arbeitsgruppe zur Reform des UbG wurde die Sinnhaftigkeit einer „bedingten Entlassung aus der Unterbringung“ diskutiert. Deren Einführung wurde letztlich aber nicht befürwortet. Bereits nach geltendem Recht darf ein Patient nur dann untergebracht werden, wenn ein „gelinderes Mittel“, also eine ambulante Betreuung, nicht ausreicht, die von ihm ausgehende Gefahr abzuwenden. Die Compliance, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, gilt es im Zuge eines guten Entlassungsmanagements mit dem Patienten zu erarbeiten, wobei dabei - durchaus im Einklang mit dem geltenden Recht - in Aussicht genommen werden kann, dass eine erneute Unterbringung naheliegt, wenn sich der Patient der ambulanten Betreuung entzieht. Insofern kann die Aufhebung der Unterbringung auch nach geltendem Recht gewissermaßen „unter der Auflage“ erfolgen, dass sich der Patient weiterhin in Behandlung begibt. Fehlt es am Verständnis beim Patienten, dass die ambulante Betreuung sinnvoll ist, führt auch die Aussicht, wieder untergebracht zu werden, kaum zu e...

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