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Barth/Toyooka

UbG | Unterbringungsgesetz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5076-0

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Barth/Toyooka - UbG | Unterbringungsgesetz

§ 31

JAB (UbG-IPRG-Nov 2022)

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Paragrafenüberschrift vor § 31 UbG [„Aufhebung der Unterbringung durch das Gericht“] ist insofern irreführend, als auch in den Fällen des § 31 UbG der Abteilungsleiter - und nicht das Gericht - die Unterbringung beendet. Diese Paragrafenüberschrift soll daher - ebenso wie jene vor § 32 UbG [„Aufhebung der Unterbringung durch den Abteilungsleiter“] - ersatzlos entfallen.

ErlRV (ZVN 2023)

Die Paragrafenüberschrift vor § 31 UbG ist gleichlautend mit der Abschnittsüberschrift und kann daher entfallen. Damit wird ein Redaktionsversehen der UbG-IPRG-Nov 2022 beseitigt.

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