UbG | Unterbringungsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 26 Beschluss
ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)
In §§ 26 bis 31 UbG des Entwurfs werden ganz überwiegend begriffliche Anpassungen vorgenommen. In § 26 Abs 1 ist - entsprechend der vergleichbaren Bestimmung für Erwachsenenschutzverfahren in § 123 Abs 3 AußStrG - vorgesehen, dass der Beschluss vom Gericht in der mündlichen Verhandlung „möglichst verständlich“ zu erläutern ist.