UbG | Unterbringungsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 23
ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)
Dem Patienten iSd Abs 1 nahestehende Personen können Angehörige oder sonst nahestehende Personen sein (vgl § 8 Abs 3 Z 1 UbG des Entwurfs). Das Gericht soll auch Personen und Stellen, die die medizinische Behandlung oder Betreuung außerhalb der psychiatrischen Abteilung bisher übernommen haben, hören oder deren schriftliche Äußerungen einholen.