UbG | Unterbringungsgesetz
1. Aufl. 2025
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S. 1Bundesgesetz vom über die Unterbringung psychisch kranker Personen in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG)
ErlRV (UbG-IPRG-Nov 2022)
Im Gesetzestitel und in den §§ 6, 10, 11 bis 16, 18, 19, 22 bis 30, 32 bis 39 und 43 UbG ist bisher vom „Kranken“ die Rede; vorgeschlagen wird, stattdessen (weniger defizitorientiert) vom Patienten zu sprechen; in § 43 UbG erfolgen überdies redaktionelle Änderungen.