UbG | Unterbringungsgesetz
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7 Dauer der Unterbringung auf Verlangen
Anmerkung
Für die Verlängerung gelten die §§ 3, 4 und 6 UbG sinngemäß (§ 5 UbG ist ja entfallen). Das bedeutet, dass die Unterbringungsvoraussetzungen sowie die Vorschriften über das Verlangen und die Aufnahmeuntersuchung, die Belehrung und die Verständigung anzuwenden sind.