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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Bauordnung für Wien (9. Auflage)

S. 16186. Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien geändert durch Verordnung (EU) 2024/223 1) 2) (Notverordnung erneuerbare Energien)

ABl L 335 vom

Anmerkungen

1) Siehe dazu die Richtlinie der MA 37, Zl. MA37/31311-2023, Notverordnung erneuerbare Energien, Handhabung in Verfahren nach der Bauordnung für Wien.

2) Vgl. auch die RL (EU) 2023/2413 vom (RED III) zur Änderung der RL (EU) 2018/2001, der VO (EU) 2018/1999 und der RL 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der RL (EU) 2015/652 des Rates, erschienen am im Amtsblatt der EU. Diese muss mit gewissen Ausnahmen bis zum umgesetzt werden (Art 5 der ÄnderungsRL RED III). Für die Art 15e, 16, 16b, 16c, 16d,16e und 16f gilt gemäß Art 5 Abs 1 RED III eine verkürzte Umsetzungsfrist bis zum . Es sind Regelungen, die Organisation und Dauer von Verfahren bzw die Beschleunigung der Verfahren zur Genehmigung von Erneuerbaren-Anlagen betreffen. Eine Umsetzung ist bis dato nicht erfolgt. Es ergeben sich daher Fragen der unmittelbaren Anwendbarkeit dieser Bestimmungen, in...

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