Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 32 Verordnungsermächtigung
(EB zu LGBl 2016/14)
Die VO-Ermächtigungen beziehen sich im Wesentlichen auf die zu erlassende Überprüfungsentgeltverordnung 2015 (Z 1) und die zu erlassende Brennstoffverordnung (Z 3). Mit der Z 2 wird dem Art. 22 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Rechnung getragen, demgemäß die Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen für eine automationsunterstützte Sammlung und Erfassung der von den Prüforganen erhobenen Daten schaffen sollen.