Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 21a Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
Anmerkung
1) § 21a wurde eingefügt mit LGBl 2021/13 zur Umsetzung der RL 2009/125/EG („Ökodesign-RL“) und mit LGBl 2022/34 in Abs 1, 2 und 3 aktualisiert, dabei wurde Abs 6 angefügt.