Geuder/Fuchs
Bauordnung für Wien
Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen
9. Aufl. 2024
ISBN: 978-3-7073-4718-0
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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien
§ 2 Erhaltungspflicht
Anmerkung
1) Art und Ausmaß der Erhaltungspflicht scheinen relativ unbestimmt; eine gewisse Bestimmung ergibt sich aus § 3 Abs 1. Stutzen ist erlaubt (§ 3 Abs 2).